Dienstag, 29. September 2026Das Magazin für Pflege und Gesundheit
PfleGentaNEWS

Pflege. Wissen. Gesundheit.

Aktuelle Gesundheitspolitik

Krankenhausreform 2026: Strukturentscheidungen müssen bis in die Pflegeplanung reichen

Das Krankenhausreformanpassungsgesetz gilt seit April 2026. Warum Standortplanung und pflegerische Versorgung gemeinsam betrachtet werden müssen.

Veränderungen der Krankenhausstruktur wirken sich auch auf die pflegerische Versorgung aus. Werden Leistungen an einem anderen Standort angeboten oder Abläufe neu organisiert, betrifft dies die Aufnahme, die Betreuung und die anschließende Versorgung der Pflegebedürftigen. Die Krankenhausreform wird 2026 unter angepassten gesetzlichen Bedingungen umgesetzt. Nach Angaben des Bundesamts für Soziale Sicherung ist das Krankenhausreformanpassungsgesetz, kurz KHAG, am 15. April 2026 in Kraft getreten.

Gesetzlicher Rahmen und örtliche Entscheidung

Der Bundestag beschloss die Anpassung am 6. März 2026. Das Bundesgesundheitsministerium nennt die Bündelung von Leistungen und eine stärkere Spezialisierung weiterhin als Ziele. Zugleich sollen die Regel- und Notfallversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, berücksichtigt werden. Dies erläutert die BMG-Mitteilung zum Bundestagsbeschluss. Das Datum des Inkrafttretens wird durch das Bundesamt für Soziale Sicherung bestätigt.

Aus diesem bundesweiten Rahmen geht jedoch noch nicht hervor, welche Station an einem bestimmten Ort geschlossen, erweitert oder anders organisiert wird. Hierfür sind die örtlichen Planungen und Entscheidungen maßgeblich. Ebenso ist zwischen einem politischen Qualitätsziel und einer bereits nachgewiesenen Verbesserung der Versorgung zu unterscheiden.

Den gesamten Versorgungsweg berücksichtigen

Aus pflegerischer Sicht ist es deshalb sinnvoll, Strukturentscheidungen am Versorgungsweg des einzelnen Menschen zu betrachten. Findet eine spezialisierte Behandlung künftig an einem anderen Standort statt, können sich beispielsweise Fragen zur Begleitung, zum Kontakt mit Angehörigen und zur anschließenden Versorgung ergeben. Werden diese Aspekte erst nach der Standortentscheidung berücksichtigt, müssen wichtige Teile der Betreuung nachträglich organisiert werden.

Die Redaktion empfiehlt, typische Verläufe gemeinsam mit den beteiligten Berufsgruppen durchzugehen. Dabei lässt sich klären, welche Angaben bei einer Verlegung benötigt werden und wer die Anschlussversorgung vorbereitet. Insbesondere ist auch die Situation von Menschen zu berücksichtigen, die ihre Wünsche nicht selbst verständlich äußern können. An solchen konkreten Fragen wird sichtbar, ob eine geplante Struktur im Pflegealltag tragfähig ist.

Auch die Übergangsphase benötigt verlässliche Abläufe

Im Rahmen einer organisatorischen Veränderung bestehen bisherige und neue Abläufe häufig zeitweise nebeneinander. Für Pflegekräfte ist daher nicht nur der spätere Endzustand von Bedeutung. Sie müssen ebenso erkennen können, welcher Versorgungsweg am jeweiligen Tag tatsächlich zur Verfügung steht.

So kann beispielsweise eine Verlegung während dieser Übergangsphase als redaktionelles Prüfszenario dienen. Dabei wird geklärt, welche Stelle aufnimmt, wo die aktuellen Informationen vorliegen und wer Rückfragen beantwortet. Eine neue Kontaktliste schafft noch keine Verlässlichkeit, wenn die dort genannte Funktion noch nicht verfügbar ist.

Benötigt werden deshalb datierte und bestätigte Angaben sowie erreichbare Ansprechpartner für Abweichungen. Dies ist eine Empfehlung für die Projektorganisation und keine zusätzliche, aus dem Reformgesetz abgeleitete Einzelpflicht. Sie richtet den Blick darauf, ob auch während des Umbaus eine kontinuierliche Versorgung möglich bleibt.

Pflegerische Aufgaben in der Planung sichtbar machen

Pflegekräfte und pflegerische Leitung können beschreiben, welche Aufgaben bei einer Strukturplanung leicht unberücksichtigt bleiben. Hierzu gehören das Vermitteln von Orientierung, das Erkennen von Veränderungen, die Erläuterung des Hilfebedarfs und die Abstimmung mit anderen Berufsgruppen. Diese Aufgaben bestehen auch dann fort, wenn ein Organigramm verändert wird.

Neue Teams, Räumlichkeiten und Abläufe müssen zudem zeitlich aufeinander abgestimmt sein. Letztlich lässt sich die Reform deshalb nicht auf die Annahme reduzieren, dass weniger Standorte automatisch eine bessere Versorgung bedeuten. Entscheidend ist, ob die konkrete Ausgestaltung fachlich angemessene Betreuung und verlässliche Übergänge ermöglicht. Welche Wirkungen tatsächlich eintreten, muss nach der Umsetzung überprüft werden.

Quellen dieses Beitrags
  1. BMG-Mitteilung zum Bundestagsbeschluss (Recherchestand: 25.09.2026)
  2. Bundesamt für Soziale Sicherung bestätigt das Inkrafttreten (Recherchestand: 25.09.2026)