Schmerzen bei Demenz: Beobachten, nachfragen und die Wirkung prüfen
Wenn Schmerzen schwer benannt werden können, braucht es Selbstauskunft, strukturierte Beobachtung und eine wiederholte Bewertung der Maßnahmen.

Wenn ein Mensch mit Demenz eine bisher vertraute Pflegesituation plötzlich abwehrt, entsteht häufig die Frage nach der Ursache dieser Veränderung. Schmerzen kommen als Erklärung infrage, ebenso jedoch andere Belastungen. Für die Pflegekraft ist deshalb entscheidend, das Verhalten ernst zu nehmen und die konkrete Situation zu beschreiben, ohne bereits aus der ersten Beobachtung eine abschließende Ursache abzuleiten.
Schmerzen in die fachliche Einschätzung einbeziehen
Eine cluster-randomisierte Studie von 2011 zeigte, dass eine systematische Schmerzbehandlung die Agitation bei Pflegeheimbewohnern mit mittelgradiger bis schwerer Demenz verringerte. Das Ergebnis unterstreicht die Bedeutung einer Schmerzabklärung. Es bedeutet jedoch nicht, dass jede Veränderung des Verhaltens auf Schmerzen zurückgeführt werden kann.
Die NICE-Leitlinie zur Versorgung bei Demenz empfiehlt, bei mittelgradiger bis schwerer Demenz ein strukturiertes Beobachtungsinstrument zusätzlich zur Selbstauskunft und zur klinischen Einschätzung zu erwägen. Kann eine Person ihre Schmerzen nicht selbst mitteilen, ergänzt das Instrument die klinische Beurteilung. Ein erhobener Wert erklärt für sich genommen weder Ort noch Ursache der Beschwerden.
Beobachtungen anstelle pauschaler Bewertungen weitergeben
In einem frei entwickelten Beispiel zieht eine Person beim Ankleiden den linken Arm zurück, verzieht das Gesicht und ruft wiederholt laut. Diese Beschreibung lässt erkennen, welche Handlung mit welcher Reaktion verbunden war. Eine pauschale Bewertung als aggressiv würde dagegen wesentliche Informationen über die Situation verdecken.
Zum pflegerischen Bericht gehören auch der Zusammenhang und die eigene Aussage der betroffenen Person. Es macht einen Unterschied, ob die Reaktion in Ruhe, während einer Bewegung oder in einer ungewohnten Umgebung auftritt. Vertraute Bezugspersonen können Angaben zum sonst üblichen Verhalten ergänzen. Die Dokumentation sollte anderen Mitarbeitenden ermöglichen, die beschriebene Situation wiederzuerkennen und mit früheren Beobachtungen zu vergleichen.
Die weitere Entscheidung mit den Zuständigen abstimmen
Neue oder deutlich veränderte Beschwerden bedürfen einer fachlichen beziehungsweise medizinischen Abklärung. Die Maßnahmen richten sich nach dem individuellen Versorgungsplan und der zuständigen Behandlung. Aus einer Verhaltensbeschreibung pauschal die Gabe eines Beruhigungsmittels abzuleiten, würde keine ausreichende Schmerzbeurteilung darstellen.
Im Team muss feststehen, wer die Rücksprache übernimmt, welche Informationen benötigt werden und wann eine erneute Einschätzung erfolgt. NICE empfiehlt Wiederholungen bei schmerzverdächtigen Verhaltensänderungen und nach Maßnahmen zur Schmerzbehandlung. Dabei sind auch mögliche unerwünschte Wirkungen zu beobachten.
Die Wirkung im jeweiligen Alltag beurteilen
Bereits vor einer angeordneten Maßnahme sollte vereinbart werden, welche Beobachtung später erneut erhoben wird. Bei Beschwerden während des Ankleidens ist beispielsweise bedeutsam, ob die Person diese Handlung anschließend besser toleriert und wie sie ihr Erleben selbst beschreibt. Eine schmerzhafte Situation wird hierfür nicht allein zu Prüfzwecken wiederholt.
Bei der Verlaufskontrolle werden die Veränderung des Schmerzzeichens, die Bewältigung der Alltagshandlung und neu aufgetretene Belastungen getrennt betrachtet. Weniger Lautäußerungen erklären noch nicht, weshalb eine Person ruhiger erscheint. Auch ein niedrigerer Beobachtungswert beantwortet nicht allein, ob die Versorgung für sie tatsächlich angenehmer geworden ist.
Der Vergleich muss deshalb Zeitpunkt, Situation und weitere relevante Veränderungen enthalten. Wurden zugleich die Umgebung oder die Unterstützung angepasst, gehört dies ebenfalls zur Rückmeldung. Eine Beobachtung im ruhigen Sitzen lässt sich nicht ohne Weiteres auf das spätere Ankleiden übertragen. Auf Grundlage dieser Angaben können die zuständigen Behandelnden entscheiden, ob eine Änderung des Plans erforderlich ist.
Quellen dieses Beitrags
- cluster-randomisierten Studie von 2011 (Recherchestand: 25.09.2026)
- NICE-Leitlinie zur Versorgung bei Demenz (Recherchestand: 25.09.2026)