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Dekubitus

Dekubitusrisiko erkennen: Vom Punktwert zum begründeten Pflegeplan

Ein Risikowert allein verhindert keinen Dekubitus. Wie aus einer strukturierten Einschätzung konkrete und überprüfbare Maßnahmen werden.

Jonas Eichenfeld

Mit KI erstellt · Über die Redaktion

Im Rahmen der Dekubitusprävention gehört die Einschätzung des individuellen Risikos zu den grundlegenden pflegerischen Aufgaben. Ein ausgefüllter Risikobogen allein schützt den Pflegebedürftigen jedoch noch nicht vor einem Druckschaden. Entscheidend ist, welche Maßnahmen aus den erhobenen Angaben abgeleitet und tatsächlich umgesetzt werden. Die im September 2026 veröffentlichte Fassung des Risikokapitels der internationalen Dekubitusleitlinie verbindet deshalb die frühe Erkennung mit einer vertieften Einschätzung und einer individuellen Präventionsplanung.

Den Pflegebedürftigen über den Punktwert hinaus betrachten

Das Risikokapitel der International Guideline unterscheidet ein frühes Screening von der umfassenden Risikoeinschätzung. Eingeschränkte Mobilität, medizinische Hilfsmittel und bereits bestehende Druckschäden geben wichtige Hinweise auf eine Gefährdung. Wird ein Risiko erkennbar, folgt eine vertiefte Beurteilung, die auch den Hautzustand einbezieht. Standardisierte Skalen können diesen Vorgang unterstützen, müssen jedoch durch das klinische Urteil und weitere relevante Faktoren ergänzt werden. Auch NICE CG179 ordnet die Skalen als Unterstützung der fachlichen Einschätzung ein.

Das bedeutet, dass der Gesamtpunktwert die Maßnahmenplanung nicht allein bestimmen darf. Ein hypothetisches Beispiel verdeutlicht dies: Zwei Pflegebedürftige erreichen denselben Punktwert. Bei einer Person steht die fehlende Eigenbewegung im Vordergrund, während bei der anderen eine Versorgung Druck auf das Gewebe ausübt. Würde für beide lediglich derselbe Standardtext übernommen, blieben die unterschiedlichen Ursachen und der daraus entstehende Unterstützungsbedarf unzureichend erkennbar.

Beobachtung und Maßnahme miteinander verbinden

Für eine Fallbesprechung empfiehlt sich deshalb, die konkrete Beobachtung mit der vorgesehenen Maßnahme zu verbinden. Die Angabe „hohes Risiko“ beschreibt für sich genommen noch nicht, welches Problem bearbeitet werden soll. Ein nachvollziehbarer Pflegeplan lässt auch für die Pflegekraft im nächsten Dienst erkennen, weshalb eine bestimmte Unterstützung erforderlich ist.

Gleichzeitig muss die Zuständigkeit feststehen. Wenn ein geeignetes Hilfsmittel zunächst beschafft werden muss, ist mit dem Eintrag „Hilfsmittel empfohlen“ die Aufgabe noch nicht erledigt. Es bleibt zu klären, wer die Verfügbarkeit prüft und wie die Versorgung bis dahin fachlich angemessen gestaltet werden kann.

Veränderungen in einen konkreten Auftrag übersetzen

So könnte in einem redaktionellen Beispiel beobachtet werden, dass ein Pflegebedürftiger seine Position seltener verändert als zuvor. Das Team beurteilt daraufhin die Bewegungsfähigkeit und den Unterstützungsbedarf erneut. Anschließend wird festgelegt, wer den Pflegeplan anpasst und die Umsetzung überprüft. Aus der Beobachtung entsteht dadurch ein konkreter Auftrag.

Eine solche Verbindung ist hilfreicher als eine umfangreiche Aufzählung möglicher Risiken ohne erkennbare Priorität. Im jeweiligen Fall muss deutlich werden, welches Problem zuerst bearbeitet wird und welche Informationen noch benötigt werden. Steht eine angeforderte Unterstützung nicht rechtzeitig zur Verfügung, ist das weitere Vorgehen erneut fachlich zu beurteilen.

Risikoeinschätzung als fortlaufenden Pflegeprozess verstehen

Die Leitlinie sieht bei wesentlichen Verschlechterungen eine erneute Einschätzung und die Anpassung des Präventionsplans vor. Dabei sind auch die Wünsche, die Selbstpflegefähigkeiten und die Versorgungsziele des Pflegebedürftigen zu berücksichtigen. Die Erfassung des Risikos ist insofern keine einmalige Formalität bei der Aufnahme.

In der nächsten Fallbesprechung sollte deshalb erkennbar sein, ob aus dem festgestellten Risiko tatsächlich eine passende und umgesetzte Maßnahme geworden ist. Bleibt dies offen, lässt sich die bestehende Versorgungslücke benennen. Eine gute Einschätzung beseitigt nicht jede Unsicherheit. Sie macht aber nachvollziehbar, welche Angaben vorliegen, welche fehlen und welche Konsequenzen das Team daraus für die individuelle Pflege zieht.

Quellen dieses Beitrags
  1. NICE CG179 (Recherchestand: 25.09.2026)
  2. Risikokapitel der International Guideline (Recherchestand: 25.09.2026)