Praxisanleitung: So wird aus zehn Prozent Zeit ein konkretes Lernziel
Was geplante Praxisanleitung leisten soll und wie Auszubildende Lernziele, Termine und Rückmeldungen für einen Einsatz vorbereiten.

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Der Beginn eines neuen Praxiseinsatzes ist für Auszubildende häufig mit vielen ungewohnten Abläufen verbunden. Neben der Orientierung im Team muss deshalb auch die eigene Lernplanung einen festen Platz erhalten. Bereits im Erstgespräch sollte besprochen werden, welche Fähigkeiten im Laufe des Einsatzes weiterentwickelt werden sollen. Praxisanleitung wird dadurch zu einer nachvollziehbaren Verbindung zwischen dem bisherigen Ausbildungsstand und den nächsten beruflichen Aufgaben.
Den gesetzlichen Rahmen in die Planung einbeziehen
Nach § 4 PflAPrV umfasst die Praxisanleitung mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit des jeweiligen Einsatzes. Sie muss auf der Grundlage des vereinbarten Ausbildungsplans geplant und strukturiert erfolgen. Zu ihren Aufgaben gehören die schrittweise Heranführung an berufliche Tätigkeiten, die Unterstützung beim Ausbildungsnachweis und die Verbindung zur Pflegeschule.
Die Vorgabe bezieht sich auf den Einsatz insgesamt und begründet kein bestimmtes tägliches Zeitfenster. Ergänzend verpflichtet § 18 PflBG den Träger der praktischen Ausbildung, die Praxisanleitung sicherzustellen. Für die konkrete Umsetzung müssen daher Lerngelegenheiten, Begleitung und Termine miteinander abgestimmt werden.
Aus einem Lernwunsch einen konkreten Auftrag ableiten
Der Wunsch, sicherer zu werden, ist verständlich, lässt jedoch noch offen, woran gearbeitet werden soll. Ein selbst entwickeltes Lernziel kann beispielsweise darin bestehen, bei einem Aufnahmegespräch relevante Angaben zu sammeln, die eigene Einschätzung zu begründen und offene Fragen mit der anleitenden Fachperson zu klären. Gemeinsam wird festgelegt, welche Teile zunächst beobachtet und anschließend mit angemessener Unterstützung übernommen werden.
Für die Beurteilung des Fortschritts ist außerdem bedeutsam, ob Informationen gewichtet, Widersprüche erkannt und unsichere Annahmen angesprochen werden. Ein vollständig ausgefülltes Formular zeigt diese Fähigkeiten nur begrenzt. Die Praxisanleitung sollte deshalb auch die Überlegungen hinter der ausgeführten Handlung aufgreifen.
Vorbereitung und Rückmeldung miteinander verbinden
Auszubildende können zur Vorbereitung ihre bisherigen Erfahrungen, eine konkrete Unsicherheit und ein erreichbares Ziel zusammentragen. Die anleitende Fachperson wählt eine passende Situation und bestimmt den erforderlichen Unterstützungsumfang mit. Die betroffenen Menschen werden nach den örtlichen Vorgaben einbezogen. Ihre Versorgung und ihre Wünsche setzen den Rahmen für die tatsächlich mögliche Lerngelegenheit.
Ein erfundenes Beispiel verdeutlicht die Eingrenzung: Eine lernende Person möchte Beratungsgespräche sicherer führen. Im Gespräch zeigt sich, dass vor allem das Erfragen des Anliegens Schwierigkeiten bereitet. Der nächste Anleitungstermin konzentriert sich deshalb auf den Gesprächseinstieg. Vorab wird vereinbart, welchen Abschnitt die auszubildende Person übernimmt und wann Unterstützung erfolgt.
In der anschließenden Besprechung werden konkrete Gesprächsstellen betrachtet. Dabei lässt sich herausarbeiten, welche Frage eine hilfreiche Antwort ermöglicht hat und an welcher Stelle zu früh eine Lösung vorgeschlagen wurde. Aus dieser Rückmeldung entsteht ein überschaubarer Auftrag für die nächste Übung. Die zugrunde liegende Fähigkeit kann auch in einer anderen geeigneten Situation weiterentwickelt werden.
Ausfälle und offene Lernschritte rechtzeitig ansprechen
Fällt ein geplanter Termin aus, ist eine Ersatzplanung ausdrücklich zu vereinbaren. Im Ausbildungsnachweis werden nur die tatsächlich erfolgte Anleitung und ihre Inhalte festgehalten. Eine Unterschrift kann einen ausgefallenen Lerntermin nicht ersetzen.
Für das Abschlussgespräch eignen sich eine gelungene Situation und eine Erfahrung, die noch Fragen aufwirft. Daraus lässt sich das nächste Lernziel ableiten. Bleiben Termine oder verbindliche Absprachen wiederholt aus, sind Praxisanleitung, Ausbildungskoordination und Pflegeschule einzubeziehen. Sachliche Notizen über Vereinbarungen, tatsächliche Durchführung und offene Klärungen unterstützen dieses Gespräch.
Quellen dieses Beitrags
- § 4 PflAPrV (Recherchestand: 25.09.2026)
- § 18 PflBG (Recherchestand: 25.09.2026)