Schwindel beim Aufstehen: Orthostatische Blutdruckmessung richtig einordnen
Ein Blutdruckabfall nach dem Aufstehen kann Beschwerden erklären. Ein standardisierter Ablauf und sichere Begleitung machen die Beobachtung aussagekräftig.

Eine Person berichtet, dass ihr beim Aufstehen wiederholt schwindelig werde. Im Sitzen erscheint der Blutdruck dagegen unauffällig. Für die pflegerische Beobachtung stellt sich damit die Frage, unter welchen Bedingungen die Beschwerden auftreten. Eine gewöhnliche Ruheblutdruckmessung bildet diesen Zusammenhang nicht vollständig ab. Die orthostatische Messung untersucht deshalb, wie sich Blutdruck und Puls beim Wechsel vom Liegen zum Stehen verändern.
Einen nachvollziehbaren Ablauf zugrunde legen
Das Messblatt des CDC-Programms STEADI sieht zunächst eine Liegezeit von fünf Minuten vor. Anschließend werden Blutdruck und Puls erfasst. Im Stehen folgen weitere Messungen nach einer und nach drei Minuten. Zugleich werden die Beschwerden festgehalten. Auf diese Weise bleibt erkennbar, zu welchem Zeitpunkt ein Wert oder eine Veränderung aufgetreten ist.
Als auffällig nennt das Instrument einen Abfall des systolischen Blutdrucks um mindestens 20 mmHg oder des diastolischen Blutdrucks um mindestens 10 mmHg sowie Schwindel beziehungsweise Benommenheit. Hierbei handelt es sich um Angaben eines standardisierten Beurteilungsinstruments. Die Ursache eines auffälligen Befunds ist damit noch nicht geklärt. Die NICE-Leitlinie NG136 empfiehlt bei entsprechendem Blutdruckabfall, mögliche Ursachen einschließlich der aktuellen Medikation zu überprüfen. Bei anhaltenden Beschwerden kann eine weiterführende fachärztliche Beurteilung erforderlich sein.
Die Untersuchung an der Sicherheit der Person ausrichten
Vor Beginn muss geklärt werden, ob der vorgesehene Ablauf für die betreffende Person geeignet ist und welche Unterstützung sie benötigt. Insbesondere bei Unsicherheit oder Sturzgefahr darf das Aufstehen nicht unbegleitet erfolgen. Treten deutliche Beschwerden auf, wird die Untersuchung unterbrochen und für Sicherheit gesorgt. Eine vollständig ausgefüllte Tabelle rechtfertigt es nicht, eine belastende oder gefährliche Situation fortzusetzen.
Das bedeutet, dass auch eine abgebrochene Messreihe einen nachvollziehbaren Befund darstellen kann. Entscheidend ist, an welchem Punkt die Untersuchung endete, was beobachtet wurde und weshalb ein Wert fehlt. Eine sitzende Ersatzmessung darf nicht unter der Bezeichnung „im Stehen“ eingetragen werden. Ebenso wenig wird ein fehlender Wert geschätzt. Andernfalls entstünde der Eindruck einer Vergleichbarkeit, die tatsächlich nicht gegeben ist.
Beschwerden in ihrem zeitlichen Verlauf beschreiben
Ein redaktionelles Beispiel: Eine Bewohnerin äußert unmittelbar nach dem Aufstehen Benommenheit. Zum späteren Messzeitpunkt wirkt der Blutdruck weniger auffällig. Die frühe Beschwerde bleibt dennoch bedeutsam und gehört mit ihrem Zeitpunkt in die Übergabe. Würde lediglich der spätere Zahlenwert berichtet, ginge ein Teil der Beobachtung verloren.
Für eine medizinische Rücksprache werden daher der Anlass, die Ausgangsposition, die Messzeitpunkte, Blutdruck und Puls sowie Symptome und benötigte Hilfestellungen zusammengeführt. Wurde abgebrochen, sind die bereits erhobenen Werte und der Grund weiterhin nutzbare Informationen. Ob und unter welchen Bedingungen eine erneute Untersuchung sinnvoll ist, wird fachlich entschieden.
Aus der Beobachtung keine pauschale Behandlung ableiten
Ein auffälliger Verlauf rechtfertigt keine eigenständige Änderung von Blutdruckmedikamenten, Salz- oder Trinkmengen. Hierfür muss die individuelle Situation medizinisch beurteilt werden. Der pflegerische Beitrag besteht darin, die Untersuchung sicher durchzuführen und Veränderungen genau zu beschreiben. So wird aus der unscharfen Mitteilung „manchmal schwindelig“ eine Information, an der das Behandlungsteam gezielt weiterarbeiten kann.
Quellen dieses Beitrags
- Messblatt des CDC-Programms STEADI (Recherchestand: 25.09.2026)
- NICE NG136 (Recherchestand: 25.09.2026)