Schriftliche Pflegeprüfung: Fallbezogene Antworten gezielt üben
Drei fallbezogene Prüfungsarbeiten verlangen mehr als Faktenwissen. So lassen sich Aufgabenstellung, Prioritäten und Begründungen beim Lernen verbinden.

Fachbegriffe auswendig wiedergeben zu können, bedeutet noch nicht, dass ihre Anwendung in einer komplexen Pflegesituation gelingt. Für die Vorbereitung auf die schriftliche Abschlussprüfung ist es deshalb hilfreich, Wissen regelmäßig mit selbst bearbeiteten Fällen zu verbinden. Dabei wird geübt, relevante Angaben zu erkennen, Entscheidungen zu begründen und die eigene Antwort am tatsächlichen Arbeitsauftrag auszurichten.
Den Prüfungsrahmen für die Vorbereitung nutzen
Nach § 14 PflAPrV besteht der schriftliche Prüfungsteil aus drei Aufsichtsarbeiten mit fallbezogenen Aufgaben. Jede Arbeit dauert 120 Minuten und muss mindestens mit ausreichend bewertet werden. Die Fälle sollen insgesamt unterschiedliche Altersstufen, soziale und kulturelle Lebensumstände sowie Versorgungsbereiche berücksichtigen.
Inhaltlich werden verschiedene Aspekte der Pflegeprozessgestaltung und Pflegeprozesssteuerung aufgegriffen. Hierzu gehören unter anderem Beratung, wissenschaftliche Begründungen und kritische Pflegesituationen. Wissenstransfer und Selbstreflexion sind bereits im Ausbildungsziel nach § 5 PflBG verankert. Insofern sollte sich die Vorbereitung auf unterschiedliche Versorgungssituationen erstrecken. Organisatorische Einzelheiten und zugelassene Hilfsmittel werden mit der Schule geklärt.
Die verlangte Leistung genau erfassen
Vor der Bearbeitung ist zu prüfen, welche Handlung die Aufgabe verlangt. Benennen, Beschreiben, Erklären, Beurteilen und Begründen stellen unterschiedliche Anforderungen. Werden beispielsweise zwei pflegerische Probleme mit geeigneten Maßnahmen und deren Begründung verlangt, beantwortet eine lange unkommentierte Maßnahmenliste diesen Auftrag nicht.
Anschließend werden die maßgeblichen Fallinformationen zusammengetragen. Dabei sollte erkennbar bleiben, welche Angaben von der betroffenen Person stammen, welche Beobachtungen dokumentiert sind und welche Informationen fehlen. Eigene Vermutungen dürfen nicht unbemerkt zu feststehenden Tatsachen des Falls werden. Gerade bei unvollständigen Angaben ist die Grenze zwischen vorhandener Information und weiterem Klärungsbedarf bedeutsam.
Eine nachvollziehbare Begründung entwickeln
Für das Üben kann es hilfreich sein, Fallhinweis, Einschätzung, Ziel, Maßnahme, Begründung und Überprüfung miteinander zu verbinden. Nicht jede Frage verlangt sämtliche Bestandteile. Das gedankliche Vorgehen unterstützt jedoch dabei, eine unbegründete Entscheidung oder einen fehlenden Bezug zum Fall zu erkennen.
Wird etwa eine Angst vor dem nächsten Versorgungsschritt beschrieben, bleibt die alleinige Formulierung, die Person zu informieren, häufig zu allgemein. Eine verständliche Antwort erläutert, welche Unsicherheit zunächst erfragt werden soll und woran sich erkennen ließe, ob das Gespräch hilfreich war. Die vorgeschlagene Maßnahme muss sich weiterhin auf die tatsächlich vorhandenen Angaben stützen.
Eigene Antworten gezielt überarbeiten
Bei einer Übung kann die eigene Antwort zunächst ohne danebenliegendes Lehrbuch gelesen werden. Jeder Satz wird daraufhin betrachtet, ob er den Fallbezug, eine fachliche Erklärung, eine Maßnahme oder deren Begründung enthält. Fehlt ein ausdrücklich verlangter Bestandteil, bleibt die Antwort trotz zahlreicher Fachbegriffe unvollständig.
Verlangt eine Aufgabe zwei begründete Maßnahmen, müssen diese inhaltlich unterscheidbar sein. Unterschiedliche Formulierungen desselben Vorgehens erfüllen den Auftrag nicht automatisch mehrfach. Auch zusätzliche Maßnahmen helfen wenig, wenn ihr Zusammenhang mit der Situation ungeklärt bleibt. Bei der Korrektur kann es deshalb ebenso sinnvoll sein, allgemeine Absätze zu streichen, wie fehlende Begründungen zu ergänzen.
Nach einer Bearbeitung unter Zeitbedingungen sollten Wissenslücken, missverstandene Aufgaben und Schwierigkeiten der Darstellung getrennt betrachtet werden. Daraus ergeben sich unterschiedliche nächste Lernschritte. Wer fachliche Entscheidungen kennt, sie aber nicht erläutert, benötigt eine andere Übung als jemand mit fehlendem Grundlagenwissen. Eine kurze Sammlung wiederkehrender Fehler kann die weitere Vorbereitung entsprechend ausrichten.
Quellen dieses Beitrags
- § 14 PflAPrV (Recherchestand: 25.09.2026)
- § 5 PflBG (Recherchestand: 25.09.2026)