Risiken verständlich erklären: 50 Prozent weniger wovon?
Relative und absolute Risikoreduktion beschreiben denselben Unterschied auf verschiedene Weise. Ein Rechenbeispiel zeigt, welche Angaben zusätzlich nötig sind.

Gesundheitsinformationen sollen Menschen dabei unterstützen, einen möglichen Nutzen in Bezug auf ihre eigene Situation einzuschätzen. Eine Aussage wie „Das Risiko sinkt um 50 Prozent“ kann dabei zunächst einen erheblichen Vorteil vermitteln. Wie viele Menschen tatsächlich von einer Maßnahme profitieren könnten, bleibt ohne das Ausgangsrisiko jedoch offen. Für eine verständliche Beratung muss deshalb erkennbar werden, welche konkrete Veränderung hinter der Prozentangabe steht.
Relative und absolute Angaben am selben Beispiel verstehen
Ein ausdrücklich erfundenes Rechenbeispiel verdeutlicht den Zusammenhang. Angenommen, ein bestimmtes Ereignis tritt innerhalb eines Jahres ohne eine Maßnahme bei 20 von 1.000 Menschen auf, mit der Maßnahme dagegen bei 10 von 1.000. Diese Zahlen erläutern ausschließlich die Berechnung und beziehen sich auf keine konkrete Behandlung.
Das Risiko verringert sich in diesem Beispiel von zwei auf ein Prozent. Die absolute Risikoreduktion beträgt einen Prozentpunkt. Innerhalb des angegebenen Zeitraums treten also zehn Ereignisse weniger je 1.000 Menschen auf. Bezogen auf die ursprünglich 20 Ereignisse wurde zugleich die Hälfte vermieden. Die relative Risikoreduktion beträgt somit 50 Prozent. Beide Angaben sind rechnerisch richtig, können aber unterschiedliche Vorstellungen von der Größe des Nutzens hervorrufen.
Ein Cochrane-Review von 2011 fand, dass relative Risikoreduktionen größer und überzeugender wirken können als absolute Angaben. Ob sich dadurch auch das tatsächliche Verhalten verändert, wurde in den eingeschlossenen Vergleichen nicht untersucht. Das Schulungsmaterial zur evidenzbasierten Gesundheitsinformation veranschaulicht dieses Grundprinzip ebenfalls anhand eigener Beispiele.
Das Ausgangsrisiko verändert die Bedeutung
In einem zweiten, ebenfalls erfundenen Szenario tritt das Ereignis ohne Maßnahme bei zwei von 1.000 Menschen auf, mit ihr bei einem von 1.000. Die relative Verringerung beträgt erneut 50 Prozent. Absolut handelt es sich diesmal jedoch um ein Ereignis weniger je 1.000 Menschen, entsprechend 0,1 Prozentpunkten. Trotz gleicher relativer Angabe unterscheiden sich die absoluten Veränderungen deutlich.
Im ersten Beispiel entsprechen zehn Ereignisse weniger je 1.000 Menschen rechnerisch einem Ereignis weniger je 100 Menschen innerhalb eines Jahres. Im zweiten Beispiel bleibt es bei einem Ereignis weniger je 1.000 Menschen. Eine solche Gegenüberstellung macht Größenordnungen verständlich, sagt aber nicht voraus, welche einzelne Person profitieren wird.
Vergleichbare Bezugsgrößen beibehalten
Für ein Gespräch sollten daher Ereignis, Personengruppe, Nenner und Zeitraum übereinstimmen. Angaben wie „20 von 1.000“ und „10 von 1.000“ lassen sich unmittelbar gegenüberstellen. Werden Bezugsgrößen gewechselt oder Zeiträume ausgelassen, wird die Einordnung erschwert. Ebenso darf ein Jahresergebnis ohne weitere Daten nicht auf fünf Jahre ausgedehnt werden.
Nach Möglichkeit werden auch Nachteile auf derselben Grundlage dargestellt. Fehlen entsprechende Angaben, sollte die Lücke benannt werden. Unterschiedliche Zahlen dürfen nicht den Eindruck erwecken, Nutzen und Schaden seien bereits unmittelbar vergleichbar. Zur Abwägung gehören außerdem mögliche Nebenwirkungen, Belastungen und die Frage, ob die untersuchten Personen der eigenen Situation ähneln.
Die Aussagekraft der Quelle berücksichtigen
Auch eine präzise Rechnung beseitigt die Unsicherheit eines Studienergebnisses nicht. Eine methodisch schwache Untersuchung wird durch eine anschauliche Darstellung nicht verlässlicher. Fehlen absolute Risiken oder der Beobachtungszeitraum, lohnt deshalb der Blick in die ursprüngliche Quelle. Erst im Zusammenhang mit diesen Angaben können Betroffene beurteilen, welchen persönlichen Wert ein möglicher Nutzen für sie besitzt.
Quellen dieses Beitrags
- Cochrane-Review von 2011 (Recherchestand: 25.09.2026)
- Schulungsmaterial zur evidenzbasierten Gesundheitsinformation (Recherchestand: 25.09.2026)