ePA im Pflegealltag: Zugriff allein schafft noch keinen vollständigen Überblick
Die elektronische Patientenakte kann Informationen zusammenführen. Pflegeeinrichtungen brauchen klare Regeln für Zugriff, Prüfung und Weiterverwendung.

Wenn ein Mensch nach einem Krankenhausaufenthalt in die Pflegeeinrichtung zurückkehrt, werden verlässliche Angaben zu Befunden und Medikation benötigt. Die elektronische Patientenakte kann den Zugang zu solchen Unterlagen erleichtern. Damit daraus eine Unterstützung für die Versorgung entsteht, müssen jedoch Berechtigung, Aktualität und weitere Verwendung der Informationen geklärt sein. Ein digital verfügbares Dokument beantwortet diese Fragen nicht von selbst.
Den Zugriff im Versorgungskontext verstehen
Die gematik erläutert für Pflegeeinrichtungen, dass die passende Anbindung an die Telematikinfrastruktur mit Institutionskarte erforderlich ist. Durch das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte entsteht der entsprechende Behandlungskontext. Der Zugriff wird standardmäßig für 90 Tage gewährt. Versicherte können den Zeitraum verändern oder den Zugriff vorzeitig beenden.
Die ePA bleibt für Versicherte freiwillig. Innerhalb einer Einrichtung ist ein vorhandener technischer Zugang zugleich keine allgemeine Erlaubnis, beliebige Informationen einzusehen. Der jeweilige Zugriff muss zur Versorgung und zu den geltenden Berechtigungen passen. Insofern gehört zur Einführung auch die Frage, welche Mitarbeitenden welche Aufgaben übernehmen und welche Informationen sie dafür benötigen.
Medikationsliste und Medikationsplan auseinanderhalten
Eine Übersicht über Verordnungen und Abgaben ist nicht gleichbedeutend mit einer vollständigen Beschreibung der aktuell vorgesehenen Einnahme. Am 1. Juli 2026 berichtete die gematik über eine schrittweise Pilotierung des elektronischen Medikationsplans ab Mitte Juli. Dieser soll weiterführende Angaben zur Gesamtmedikation bereitstellen und damit über die bisherige Liste hinausgehen.
Aus einer Pilotierung lässt sich allerdings keine einheitliche Verfügbarkeit in sämtlichen Pflegesystemen ableiten. Welche Funktionen tatsächlich genutzt werden können, ist mit dem jeweiligen Anbieter zu klären. Auch bei zusätzlichen Funktionen bleibt es erforderlich, widersprüchliche Angaben abzugleichen. Die technische Bereitstellung ersetzt diese fachliche Aufgabe nicht.
Herkunft und Verbindlichkeit einer Information erhalten
Ein fiktives Beispiel: In der ePA findet sich ein älterer Arztbrief mit einer Medikation, während ein aktueller Entlassplan eine Änderung enthält. Beide Dokumente sind digital verfügbar, aber deshalb nicht gleichrangig für die aktuelle Versorgung. Datum, Verfasser und ursprünglicher Zusammenhang helfen dabei, den Widerspruch zu erkennen. Wer die verbindliche Information bei der verordnenden Stelle anfordert, sollte im Team festgelegt sein.
Nach der Klärung muss nachvollziehbar werden, wie das Ergebnis in die pflegerische Dokumentation übernommen wird. Eine aus einem Dokument stammende Aussage darf dabei nicht unbemerkt als eigene aktuelle Beobachtung erscheinen. Auch ein fehlender Fund benötigt eine genaue Beschreibung: „In der ePA nicht gefunden“ belegt weder, dass eine Untersuchung nicht stattgefunden hat, noch, dass die Information nirgends vorhanden ist.
Den gesamten Ablauf gemeinsam erproben
Für eine Einführung lässt sich ein erfundener Versorgungswechsel durchsprechen. Das Team prüft, wer relevante Unterlagen sucht, wo Unstimmigkeiten festgehalten werden und wie die geklärte Information weitergegeben wird. Ebenso wird vereinbart, wie bei fehlendem Zugriff oder technischen Störungen vorzugehen ist. Versorgung darf nicht von der momentanen Erreichbarkeit einer einzelnen Anwendung abhängen.
Die ePA unterstützt den Alltag somit dann, wenn gefundene Informationen geprüft und verlässlich weiterverwendet werden. Ein gefüllter Bildschirm belegt weder Vollständigkeit noch Aktualität. Die pflegefachliche Einordnung und eine nachvollziehbare Abstimmung bleiben deshalb Teil des digitalen Arbeitsablaufs.
Quellen dieses Beitrags
- gematik erläutert den ePA-Zugriff für Pflegeeinrichtungen (Recherchestand: 25.09.2026)
- gematik meldete am 1. Juli 2026 (Recherchestand: 25.09.2026)