Sturzprävention: Aus einzelnen Risiken einen passenden Plan entwickeln
Die NICE-Leitlinie von 2025 betont eine umfassende Einschätzung. Warum eine Risikozahl allein keine individuelle Sturzprävention ergibt.

Die Feststellung eines Sturzrisikos ist ein Ausgangspunkt für die Pflegeplanung, beschreibt aber noch keinen individuellen Unterstützungsbedarf. Ein Mensch, der nachts den Weg zur Toilette nicht erkennt, benötigt andere Hilfen als eine Person mit Schwindel beim Aufstehen. Für eine geeignete Planung müssen deshalb die jeweiligen Einflussfaktoren mit den Fähigkeiten und persönlichen Zielen des Pflegebedürftigen verbunden werden.
Die Situation umfassend einschätzen
Die NICE-Leitlinie NG249 aus dem Jahr 2025 richtet sich an Menschen ab 65 Jahren sowie an bestimmte jüngere Erwachsene ab 50 Jahren mit erhöhtem Risiko. Sie empfiehlt, Vorhersageinstrumente nicht zur Prognose des individuellen Sturzrisikos einzusetzen. Die umfassende Einschätzung berücksichtigt je nach Situation unter anderem Mobilität, Gleichgewicht, Kreislauf, Medikamente, Sehvermögen, Kontinenz und Sorgen vor Stürzen.
Aus den Ergebnissen sollen zeitnah individuell passende Maßnahmen entstehen. Als britische Leitlinie bietet das Dokument eine fachliche Grundlage, ersetzt jedoch keine deutschen Einrichtungsstandards oder persönlichen Therapieentscheidungen. Für die pflegerische Umsetzung bleibt maßgeblich, welche Schwierigkeiten in der konkreten Alltagssituation bestehen.
Gewünschte Alltagswege gemeinsam betrachten
In einem erfundenen Beispiel möchte eine Bewohnerin weiterhin selbstständig den Gemeinschaftsraum aufsuchen. Im Gespräch wird deutlich, dass sie sich vor allem an einem engen Durchgang neben einem Möbelstück unsicher fühlt. Würde sich die Planung ausschließlich auf ihr Schuhwerk beziehen, bliebe der beschriebene Anlass unberücksichtigt.
Gemeinsam mit der Bewohnerin und den zuständigen Fachpersonen kann der tatsächliche Weg betrachtet werden. Ihre Fähigkeiten, vorhandene Hilfsmittel und die räumlichen Bedingungen fließen in die Überlegung ein. Anschließend wird abgestimmt, welche Unterstützung sie möchte und wer erforderliche Anpassungen organisiert. Das Beispiel veranschaulicht die Planung und ist keine individuelle Mobilisationsanweisung.
Maßnahmen mit einer klaren Zuständigkeit verbinden
Ein allgemeiner Hinweis, auf Sturzgefahr zu achten, lässt für die nächste Schicht wesentliche Fragen offen. Der Pflegeplan sollte erkennen lassen, in welcher Situation welche Hilfe vorgesehen ist und wer diese übernimmt. Ist eine therapeutische Einschätzung notwendig, muss auch deren Veranlassung einer zuständigen Person zugeordnet werden.
Nach einem Sturz haben zunächst Versorgung und Abklärung möglicher Verletzungen nach dem örtlichen Verfahren Vorrang. Anschließend werden Bedingungen betrachtet, die zum Ereignis beigetragen haben könnten. Beobachtete Tatsachen und Vermutungen müssen dabei unterscheidbar bleiben. Ebenso ist zu prüfen, ob geplante Maßnahmen überhaupt wie vorgesehen umgesetzt wurden.
Bewegung und Teilhabe in die Verlaufskontrolle einbeziehen
Eine geringere Zahl dokumentierter Stürze beantwortet nicht allein die Frage nach einer gelungenen Unterstützung. Bleibt eine Bewohnerin nach einer Planänderung fast nur noch im Zimmer, kann zugleich ihre gewünschte Teilhabe eingeschränkt sein. Dieses redaktionelle Beispiel verdeutlicht, weshalb auch die tatsächlich möglichen Wege und Aktivitäten betrachtet werden sollten.
Für zu Hause lebende ältere Menschen zeigt ein Cochrane-Review von 2019, dass insbesondere Gleichgewichts- und funktionelle Übungen Stürze verringern können. Die untersuchte Gruppe erlaubt keine unveränderte Übertragung jedes Programms auf Pflegeheimbewohner.
Bei der gemeinsamen Verlaufskontrolle wird festgehalten, welche gewünschten Wege mit der vereinbarten Hilfe gelingen und wo Schwierigkeiten bleiben. War die Begleitung nicht verfügbar oder wurde ein vorgesehenes Hilfsmittel nicht genutzt, lässt sich die Wirksamkeit der geplanten Maßnahme aus dem Verlauf nicht zuverlässig beurteilen. Zunächst muss dann die Organisation angepasst werden. Bei Veränderungen des Zustands oder der Umgebung ist die Einschätzung erneut aufzunehmen.
Quellen dieses Beitrags
- NICE-Leitlinie NG249 (Recherchestand: 25.09.2026)
- Cochrane-Review von 2019 (Recherchestand: 25.09.2026)