Montag, 28. September 2026Das Magazin für Pflege und Gesundheit
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Der Ausbildungsnachweis als Lernportfolio: Was gute Einträge sichtbar machen

Ein Ausbildungsnachweis dokumentiert mehr als Einsätze. So werden Aufgaben, Rückmeldungen und nächste Lernschritte nachvollziehbar.

Der Ausbildungsnachweis begleitet die Entwicklung pflegerischer Fähigkeiten über den gesamten Ausbildungsverlauf. Wird er erst am Ende eines Einsatzes vervollständigt, müssen Erfahrungen, Gesprächsinhalte und fehlende Bestätigungen häufig nachträglich zusammengesucht werden. Regelmäßige kurze Einträge können dazu beitragen, den tatsächlichen Lernverlauf nachvollziehbar zu machen und offene Fragen rechtzeitig mit den zuständigen Personen zu besprechen.

Das Verfahren der eigenen Pflegeschule beachten

Das Bundesinstitut für Berufsbildung stellt einen Musterentwurf zum Ausbildungsnachweis zur Verfügung. Er bildet eine Grundlage für die von den Pflegeschulen gestalteten Nachweise und enthält unter anderem Dokumente zu Ausbildungsbestandteilen sowie Vorlagen für Gesprächsprotokolle. Nach Darstellung des BIBB wird der Nachweis während der gesamten Ausbildung geführt und zur abschließenden Prüfung vollständig vorgelegt. Als Lernportfolio kann er die Entwicklung von Kompetenzen sichtbar machen.

Für Auszubildende ist das Verfahren ihrer eigenen Schule maßgeblich. Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis gehört nach § 11 PflAPrV zu den erforderlichen Unterlagen für die Prüfungszulassung. Ein privates Notizbuch ersetzt diesen Nachweis nicht. Ebenso entsteht Aussagekraft nicht allein dadurch, dass ein Pflichtformular um möglichst viele zusätzliche Seiten ergänzt wird.

Den eigenen Lernanteil verständlich beschreiben

Ein Eintrag sollte erkennen lassen, welche Aufgabe bearbeitet wurde, welche Unterstützung erforderlich war und welche Frage offenblieb. Die allgemeine Angabe, bei einer Versorgung geholfen zu haben, sagt darüber wenig aus. So kann beispielsweise festgehalten werden, dass die Vorbereitung eines Beratungsgesprächs übernommen wurde, bei der Informationsauswahl noch Hilfe nötig war und beim nächsten Gespräch zunächst das Anliegen der betroffenen Person erfragt werden soll.

Eine solche Lernnotiz ist keine Patientendokumentation. Sie kommt ohne identifizierende Angaben aus. In den Ausbildungsnachweis gehören nur die nach dem vorgesehenen Verfahren erforderlichen Informationen. Bei sensiblen Falldarstellungen sind die Vorgaben von Schule und Einrichtung zu beachten; Patientendaten werden nicht in private Lernunterlagen kopiert.

Rückmeldungen für die weitere Übung nutzen

Nach einem Anleitungsgespräch ist vor allem die daraus entstehende Vereinbarung bedeutsam. Sie beschreibt, welche Fähigkeit erneut geübt werden soll, wer die Begleitung übernimmt und wann der Fortschritt besprochen wird. Auch eine ausgefallene Lerngelegenheit kann mit dem noch notwendigen Schritt der Neuplanung festgehalten werden.

Fehlende Bestätigungen sollten zeitnah angesprochen werden. Kurz vor einer Prüfung sind zuständige Personen möglicherweise nicht mehr im betreffenden Einsatzbereich erreichbar. Eine nachträgliche Unterschrift darf jedoch keine Anleitung oder Tätigkeit bestätigen, die tatsächlich nicht stattgefunden hat. Der Nachweis muss den wirklichen Ausbildungsverlauf wiedergeben.

Die Aussagekraft eines Eintrags überprüfen

Bei der Durchsicht hilft die Überlegung, ob eine nicht beteiligte anleitende Person den Lernschritt verstehen könnte. Bezeichnungen wie Beratung oder Verbandswechsel lassen offen, ob der Ablauf beobachtet, teilweise übernommen oder unter Begleitung durchgeführt wurde. Diese Unterscheidung lässt sich auch in einem kurzen Eintrag verständlich machen.

Ergänzend wird eine konkrete Erkenntnis oder eine offene Frage festgehalten. Dadurch entsteht kein Eindruck einer selbstständigen Durchführung, wenn tatsächlich Unterstützung erforderlich war. Spätere Rückmeldungen können auf denselben Lernschritt Bezug nehmen und eine Entwicklung sichtbar machen, ohne lediglich ähnliche Tätigkeitslisten zu wiederholen.

Eine feste Durchsicht am Ende der Ausbildungswoche erleichtert es, offene Nachweise, kommende Gespräche und das nächste Lernziel zusammenzuführen. Maßgeblich bleibt, wie aus praktischen Erfahrungen zunehmend begründetes und verantwortliches Handeln entsteht. Die Länge der Einträge ist dafür weniger entscheidend als ihr Bezug zum tatsächlichen Lernen.

Quellen dieses Beitrags
  1. Musterentwurf zum Ausbildungsnachweis (Recherchestand: 25.09.2026)
  2. § 11 PflAPrV (Recherchestand: 25.09.2026)