Druckschäden bei dunkler Haut: Warum der Blick auf Rötung nicht ausreicht
Bei dunkleren Hauttönen können frühe Druckschäden schwerer sichtbar sein. Welche Beobachtungen zur Haut- und Gewebebeurteilung gehören.

Bei der Hautbeurteilung wird häufig zunächst auf eine sichtbare Rötung geachtet. Wenn Lehrmaterialien überwiegend helle Haut zeigen, kann dieser Blick jedoch zu einer unvollständigen Einschätzung führen. Eine unauffällig wirkende Hautfarbe schließt einen Druckschaden nicht sicher aus. Insbesondere bei mittleren und dunklen Hauttönen ist deshalb zu betrachten, ob sich Haut und Gewebe gegenüber dem individuellen Ausgangszustand verändert haben.
Mehrere Beobachtungen miteinander verbinden
Das Kapitel zur Haut- und Gewebebeurteilung der internationalen Leitlinie empfiehlt, sich bei mittleren und dunklen Hauttönen nicht ausschließlich auf sichtbare Farbveränderungen oder deren Wegdrückbarkeit zu verlassen. Temperatur, Gewebekonsistenz, örtliche Schwellungen und Schmerzen gehören ebenfalls zur Beurteilung. Dabei können Vergleiche mit angrenzenden oder entsprechenden Körperstellen helfen. Gute Beleuchtung unterstützt die Untersuchung; die Hautpigmentierung darf nicht aus einer ethnischen Zuordnung abgeleitet werden.
Auch NICE CG179 bezieht Temperatur, Festigkeit und Beschwerden in die Hautbeurteilung ein. Ein einzelnes Zeichen ergibt allerdings noch keine sichere Diagnose. Der Befund muss im Zusammenhang mit der Druckbelastung, der Vorgeschichte und der klinischen Situation betrachtet werden. Auffällige Veränderungen erfordern deshalb eine fachliche Einordnung und die Überprüfung des Präventionsplans.
Den Befund so beschreiben, dass andere ihn nachvollziehen können
Für die Übergabe ist entscheidend, welche Stelle untersucht wurde und welche Beobachtungen tatsächlich vorliegen. Die pauschale Angabe „Haut unauffällig“ lässt dies offen, wenn lediglich ein kurzer Blick möglich war. Ebenso sollten die Bedingungen und Grenzen der Untersuchung erkennbar sein.
Ein fiktives Dokumentationsbeispiel könnte lauten: Der Bereich an der rechten Ferse fühlt sich heute gegenüber der Gegenseite wärmer an; die betreffende Person berichtet über neu aufgetretene örtliche Beschwerden; eine fachliche Beurteilung wurde veranlasst. Damit wird eine Beobachtung beschrieben, ohne bereits zu behaupten, dass ein Dekubitus vorliegt. Diese Einordnung bleibt der qualifizierten Beurteilung vorbehalten.
Den Verlauf und fehlende Angaben sichtbar machen
Im weiteren Verlauf müssen die untersuchte Stelle und der Bezug zum vorherigen Befund eindeutig bleiben. Hierzu gehören sowohl sichtbare oder tastbare Veränderungen als auch die Wahrnehmungen des Pflegebedürftigen. Wird lediglich ein Satz aus dem Vortag übernommen, darf dadurch nicht der Eindruck einer neu durchgeführten Untersuchung entstehen.
Für eine Schulung lassen sich beispielsweise zwei unterschiedlich ausführliche Beschreibungen derselben erfundenen Situation gegenüberstellen. Das Team kann daran besprechen, welche Angaben für eine Rückfrage fehlen, etwa der genaue Ort, der Zeitpunkt, Beschwerden oder die Veränderung gegenüber dem Ausgangszustand. Ziel ist eine brauchbare Beobachtungsbeschreibung und nicht das Erraten einer Diagnose aus wenigen Worten.
War die Untersuchung eingeschränkt, muss dies ebenfalls mitgeteilt werden. Eine schlecht einsehbare Stelle ist nicht automatisch unauffällig. Für die zuständige Fachperson muss deshalb unterscheidbar sein, ob ein beruhigender Befund erhoben wurde oder ob die Beurteilung noch ergänzt werden muss.
Unterschiedliche Hauttöne auch in der Anleitung berücksichtigen
Einrichtungen können ihre Lernmaterialien daraufhin prüfen, ob verschiedene Hauttöne dargestellt werden. Dabei geht es nicht darum, einzelne Bilder auswendig zu lernen. Vielmehr soll die Pflegekraft lernen, Beobachtungen systematisch miteinander zu verbinden und verbleibende Unsicherheit offen zu benennen.
Auch das Gespräch mit dem Pflegebedürftigen gehört zur Beurteilung. Nach örtlichen Beschwerden und Veränderungen zu fragen, ist nach der Leitlinie ausdrücklich sinnvoll. Manche Menschen können Schmerzen jedoch nicht wahrnehmen oder mitteilen. Eine fehlende Schmerzangabe bietet dann keine verlässliche Entwarnung. Letztlich schaffen erst die differenzierte Beobachtung und ihre verständliche Weitergabe die Grundlage für die nächste fachliche Entscheidung.
Quellen dieses Beitrags
- Kapitel zur Haut- und Gewebebeurteilung (Recherchestand: 25.09.2026)
- NICE CG179 (Recherchestand: 25.09.2026)