Patientenportale und Angehörige: Zugriffsrechte eindeutig klären

Ein Angehöriger hilft beim Abrufen eines Befunds oder beim Vereinbaren eines Termins. Dafür scheint es zunächst am einfachsten, die vorhandenen Zugangsdaten gemeinsam zu verwenden. Doch ein Patientenportal kann weit mehr Informationen enthalten als den gerade benötigten Arztbrief. Bevor jemand Zugang erhält, sollten Wunsch, Berechtigung und technischer Umfang eindeutig geklärt werden.
Unterstützung und vollständigen Zugang unterscheiden
Die erste Frage lautet, welche Hilfe tatsächlich gewünscht ist. Soll eine Tochter lediglich einen Termin organisieren, Dokumente vorlesen oder dauerhaft die Kommunikation begleiten? Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen. Eine pauschale Freigabe aller verfügbaren Informationen ist nicht automatisch die passende Lösung für jede dieser Aufgaben.
Viele Systeme bieten eigene Vertretungsfunktionen. Für die elektronische Patientenakte beschreibt die gematik die Einrichtung von Vertretungen. Dieses Verfahren betrifft die ePA. Ein Krankenhausportal oder das Portal einer Praxis kann andere Funktionen und Voraussetzungen haben. Die jeweilige Anleitung und die zuständige Kontaktstelle müssen deshalb konkret geprüft werden.
Verwandtschaft allein sollte nicht als ausreichende Grundlage für jeden Zugriff behandelt werden. Ist eine rechtliche Vertretung erforderlich, wird deren Umfang geklärt. Kann die betroffene Person selbst entscheiden, steht ihre informierte und freiwillige Entscheidung im Mittelpunkt. Hilfe anzunehmen bedeutet nicht, die Kontrolle über alle Gesundheitsinformationen abzugeben.
Getrennte Zugänge nachvollziehbar einrichten
Auch NHS England erläutert formelle Vertretungszugänge und die Bedeutung von Zustimmung, Schutz vor Druck und regelmäßiger Überprüfung. Die beschriebenen rechtlichen Verfahren gelten für England. Für den deutschen Versorgungsalltag ist daran als organisatorischer Grundgedanke erkennbar, weshalb ein ausdrücklich eingerichteter Zugang besser nachvollziehbar ist als eine ungeklärte gemeinsame Nutzung.
Bei der Einrichtung wird gemeinsam geprüft, welches Profil geöffnet ist und welche Rechte vergeben wurden. Die unterstützende Person sollte erkennen können, in wessen Auftrag sie handelt. Persönliche Zugangsdaten werden nicht beiläufig in Familiengruppen oder ungeschützten Nachrichten weitergegeben. Wenn das System getrennte Zugänge vorsieht, wird dieses Verfahren genutzt.
Zur Einweisung gehört auch das Abmelden, besonders an gemeinsam verwendeten Geräten. Heruntergeladene Befunde bleiben möglicherweise außerhalb des Portals gespeichert. Daher ist zu besprechen, ob ein Download erforderlich ist und wie solche Dateien geschützt und wieder gelöscht werden. Der Portalzugang allein regelt ihre spätere Verwendung nicht.
Berechtigungen regelmäßig überprüfen
Ein praktisches Beispiel: Ein Sohn unterstützt seinen Vater nach einem Krankenhausaufenthalt für einige Wochen. Später organisiert der Vater seine Termine wieder selbst. Nun wird geprüft, ob die eingerichtete Vertretung weiterhin gewünscht ist oder beendet werden soll. Eine einmal erteilte Hilfeerlaubnis sollte nicht unbemerkt zur dauerhaften Gewohnheit werden.
Auch Änderungen in der Familie oder beim Unterstützungsbedarf können Anlass für eine Überprüfung sein. Die betroffene Person sollte wissen, wie sie Rechte ändern oder Hilfe bei Problemen erhalten kann. Dabei werden keine Funktionen versprochen, die das konkrete Portal gar nicht anbietet.
Wenn ein falscher Datensatz erscheint oder ungewöhnliche Zugriffe auffallen, wird die zuständige Stelle informiert. Weitere private Weitergaben werden bis zur Klärung vermieden. Für dringliche medizinische Fragen bleibt der vereinbarte direkte Kontaktweg bestehen; eine Portalnachricht ist nicht automatisch ein Notruf.
Bei einer zeitlich begrenzten Unterstützung kann ein Prüftermin verhindern, dass nicht mehr benötigte Rechte unbemerkt bestehen bleiben.
Gut geregelte Unterstützung macht digitale Versorgung zugänglicher. Sie bleibt zugleich auf den gewünschten Zweck begrenzt und für alle Beteiligten überprüfbar.
Quellen dieses Beitrags
- gematik die Einrichtung von Vertretungen (Recherchestand: 02.10.2026)
- NHS England erläutert formelle Vertretungszugänge (Recherchestand: 02.10.2026)