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Dekubitus

Schmerzen an belasteten Hautstellen: Ein Hinweis, der Beachtung verdient

Eine Bewohnerin sitzt nach dem Mittagessen unruhig im Sessel. Auf Nachfrage beschreibt sie ein Brennen am Gesäß. Die Haut wirkt zunächst unauffällig. Trotzdem gehört diese Aussage in die pflegerische Einschätzung. Schmerzen an einer belasteten Stelle können ein frühes Warnsignal sein. Auf eine sichtbare Wunde zu warten, wäre kein angemessener Umgang mit der Beobachtung.

Genau nachfragen und hinschauen

Zunächst wird geklärt, wo die Beschwerden liegen, seit wann sie bestehen und in welcher Position sie auftreten. Auch Stärke, Qualität und bisherige Veränderungen sind bedeutsam. Kann die Person die Stelle zeigen, erleichtert dies die Zuordnung. Ihre Beschreibung wird ernst genommen, selbst wenn die Untersuchung noch keinen eindeutigen Befund ergibt.

Die internationale Leitlinie zur Hautbeurteilung berücksichtigt Schmerzen ausdrücklich neben sichtbaren und tastbaren Veränderungen. Bei dunkleren Hauttönen können Farbveränderungen weniger deutlich auffallen. Deshalb reicht ein flüchtiger Blick nicht aus. Temperatur, Gewebebeschaffenheit und die Aussage der betroffenen Person ergänzen die Einschätzung.

Schmerz beweist allerdings keinen Dekubitus. Eine andere Hauterkrankung, eine Verletzung oder eine bestehende Schmerzerkrankung können ebenfalls infrage kommen. Pflegende beschreiben deshalb ihren Befund und veranlassen die erforderliche fachliche Abklärung, ohne aus einem einzelnen Zeichen eine abschließende Diagnose abzuleiten.

Belastung frühzeitig verändern

Im beschriebenen Beispiel wird gemeinsam eine verträgliche, entlastende Position gesucht. Dabei ist zu prüfen, ob Kleidung, Falten, Gegenstände oder die Sitzsituation zusätzlichen Druck verursachen. Auch Schläuche und andere Hilfsmittel können eine bisher übersehene Belastung erklären. Die Person sollte bei der Veränderung mitwirken können und wissen, weshalb sie angeboten wird.

Anschließend folgt eine erneute Beurteilung. Lässt der Schmerz nach? Bleibt eine auffällige Stelle bestehen? Kann die Person die neue Position halten? Die Antworten beeinflussen das weitere Vorgehen. Eine einmalige Entlastung ersetzt keine angepasste Planung für den restlichen Tag und die Nacht.

Der britische Gesundheitsdienst NHS nennt unter anderem zunehmende Schmerzen, Eiter, Fieber und heiße oder geschwollene Haut als Gründe für eine dringliche medizinische Beurteilung. Solche Veränderungen werden nach dem vereinbarten Eskalationsweg weitergegeben. Bei einer akuten schweren Verschlechterung ist unverzüglich Hilfe erforderlich.

Auch ohne sprachliche Rückmeldung aufmerksam bleiben

Nicht jeder Mensch kann Schmerzen zuverlässig benennen. Veränderungen der Mimik, Abwehr bei Berührung oder eine neue Schonhaltung können Anlass sein, genauer hinzusehen. Diese Beobachtungen werden im Zusammenhang mit der Person und ihrer üblichen Ausdrucksweise beurteilt. Sie sind Hinweise, keine automatische Bestätigung einer bestimmten Ursache.

In der Dokumentation sollten Ort, Zeitpunkt, Angaben der Person, Hautbefund und eingeleitete Schritte erkennbar sein. Ebenso gehört hinein, wie sie auf die Entlastung reagiert hat und wer informiert wurde. Eine Formulierung wie „Haut kontrolliert“ lässt zu viele entscheidende Fragen offen.

Für die Übergabe ist eine konkrete Vereinbarung hilfreich: Welche Stelle wird erneut beurteilt, wann erfolgt dies und bei welchen Veränderungen wird früher reagiert? So geht die Beobachtung nicht zwischen einzelnen Diensten verloren. Die Verantwortung für die nächste Kontrolle bleibt nachvollziehbar.

Auch die vorhandene Schmerzbehandlung wird bei wiederkehrenden Beschwerden fachlich überprüft.

Schließlich wird mit der betroffenen Person besprochen, wie sie neue Beschwerden melden kann. Eine erreichbare Rufmöglichkeit und eine verständliche Erklärung gehören dazu. Wer erlebt, dass seine Schmerzen ernst genommen werden, kann Veränderungen eher ansprechen. Aufmerksame Kommunikation wird damit zu einem praktischen Bestandteil der Dekubitusprävention.

Quellen dieses Beitrags
  1. internationale Leitlinie zur Hautbeurteilung (Recherchestand: 02.10.2026)
  2. britische Gesundheitsdienst NHS (Recherchestand: 02.10.2026)