Mittwoch, 30. September 2026Das Magazin für Pflege und Gesundheit
PfleGentaNEWS

Pflege. Wissen. Gesundheit.

Digital und Innovation

KIM-Nachrichten in der Pflege: Sicher versendet heißt noch nicht bearbeitet

KIM ermöglicht geschützten Austausch im Gesundheitswesen. Für verlässliche Kommunikation braucht es zusätzlich Zuständigkeiten und vereinbarte Reaktionswege.

Ein Dokument ist sicher verschickt worden, eine benötigte Rückmeldung steht dennoch aus. Für die Versorgung kann dadurch eine offene Frage bestehen bleiben, obwohl die technische Übermittlung funktioniert hat. KIM unterstützt einen geschützten Austausch zwischen Einrichtungen. Damit dieser im Pflegealltag wirksam wird, muss der Weg einer Nachricht vom Eingang bis zur abschließenden Bearbeitung organisiert sein.

Sicheren Versand und fachliche Bearbeitung unterscheiden

KIM bedeutet „Kommunikation im Medizinwesen“. Die gematik erläutert die Anwendung für Pflegeeinrichtungen als sicheren Weg zum digitalen Austausch von Gesundheits- und Behandlungsinformationen. Dazu können Unterlagen und Anfragen an andere Beteiligte der Versorgung gehören. Ein geregelter Übermittlungsweg erleichtert diesen Austausch.

Die technische Zustellung sagt jedoch noch nicht aus, wann eine Nachricht gelesen, fachlich bewertet oder beantwortet wird. Vor dem Einsatz sollte deshalb feststehen, wer den Posteingang zu welchen Zeiten prüft und wie die Vertretung geregelt ist. Für zeitkritische Anliegen bleibt eine mit den Beteiligten vereinbarte direkte Kontaktmöglichkeit erforderlich.

Nachrichten zuordnen und Zuständigkeiten erhalten

Die KBV-Praxisinformation zum eArztbrief beschreibt einen konkreten Ablauf: Nach dem Eingang über KIM wird das Dokument der Patientenkartei zugeordnet. Im Praxisteam lässt sich festlegen, wer welche Nachrichten empfangen und lesen darf. Auch in Pflegeeinrichtungen müssen Zuordnung und weitere Bearbeitung innerhalb der vorgesehenen Berechtigungen nachvollziehbar sein.

Ein fiktives Beispiel: Eine Arztpraxis sendet am Nachmittag eine Antwort, die im funktionsfähigen KIM-Postfach der Einrichtung ankommt. Nur eine Mitarbeiterin kennt jedoch dessen Bedienung. An ihrem freien Tag bleibt die Information liegen. Der Übermittlungsweg ist hier verfügbar; es fehlt eine eingewiesene Vertretung. Ein verlässlicher Ablauf darf daher nicht allein von besonders engagierten Einzelpersonen abhängen.

Offene Fragen bis zum Abschluss verfolgen

Intern können unterschiedliche Bearbeitungsstände kenntlich gemacht werden, beispielsweise „zugeordnet“, „fachlich zu prüfen“, „Rückfrage offen“ und „abgeschlossen“. Wie dies umgesetzt wird, hängt vom verwendeten System ab. Entscheidend ist, dass auch die nächste Schicht den tatsächlichen Stand versteht und offene Aufgaben wiederfindet.

Verlangt eine eingegangene Antwort eine weitere Handlung, ist der Vorgang mit dem Lesen noch nicht beendet. Es muss feststehen, wer die Information in den Versorgungsablauf übernimmt und eine Rückfrage nachverfolgt. Ein auffälliger Betreff allein belegt nicht, dass eine dringliche Nachricht rechtzeitig wahrgenommen wird. Bei akuten Notfällen gelten die vorgesehenen Notfallwege.

Den gesamten Austausch gemeinsam erproben

Für die Einführung kann ein kleiner Anwendungsfall mit einer Partnerpraxis oder Klinik durchgesprochen werden. Beide Seiten beschreiben, was nach Eingang geschieht und wie eine fehlende Rückmeldung auffällt. Geeignete Testangaben ermöglichen diese Erprobung, ohne echte Versorgungsschritte zu Übungszwecken auszulösen. Urlaub, Krankheit und Schichtwechsel sollten im Ablauf mitgedacht werden.

Auch die Nachricht selbst benötigt eine klare Zuordnung, eine konkrete Fragestellung, relevante Unterlagen und einen erkennbaren Rückmeldebedarf. Vor dem Versand werden Empfänger und Anhänge geprüft. Ein sicherer Kanal verhindert keine falsche Adressierung oder inhaltliche Lücke. KIM kann Medienbrüche reduzieren; seine Unterstützung wird im Alltag aber erst durch zuverlässig gelesene, zugeordnete und bearbeitete Nachrichten wirksam.

Quellen dieses Beitrags
  1. gematik erläutert die Anwendung für Pflegeeinrichtungen (Recherchestand: 25.09.2026)
  2. KBV-Praxisinformation zum eArztbrief (Recherchestand: 25.09.2026)